AGB

1. Vertragsgegenstand

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Schoolmann Unternehmensberatung und dem / den Vertragspartner/n (Endkunde/n / juristische Person/en / Firmenkunde/n). Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; auch dann wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, auf solche hinweist oder vorlegt alleinig und ohne Anerkennung eigener AGB des Vertragspartners - es sei denn dies wird schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart. Individuelle schriftliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt und gelten teilergänzend oder teilersetzend zu vorstehenden Bedingungen.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

Der Vertrag kommt zwischen Schoolmann Unternehmensberatung, seinen Partnern (z.B. angeschlossene Servicepartner oder Unternehmen) und dem Endkunden zustande. Der für den Kunden gültige Vertragspartner wird in den jeweiligen Auftragsformularen, in Angeboten oder sonstigen Werbemaßnahmen ausgewiesen. Für Leistungen die außerhalb der Beauftragung gegenüber dem jeweiligen Dienstleister stattfinden ist der Vertragspartner der jeweils tätige Dienstleister.

Der Vertrag kommt zwischen den Parteien dadurch zustande, dass Schoolmann Unternehmensberatung schriftlich, mündlich, fernmündlich (z.B. Telefon), fernschriftlich (z.B. Fax, Email, SMS) den Vertragsabschluss und / oder Auftrag bestätigt. Schriftliche Offerten seitens Schoolmann Unternehmensberatung gelten für den Zeitraum von 14 Tagen seit Aussendung verbindlich. Irrtümer oder versehentlich falsche Preisangaben heben die Verbindlichkeit auf.

Die Angebote auf der Website der Schoolmann Unternehmensberatung (www.schoolmann.net) gelten als unverbindlich. Sofern die Beauftragung von Serviceleistungen über den Onlineshop der Schoolmann Unternehmensberatung erfolgt, gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Bestellbuttons in der Bestellübersicht eine verbindliche Bestellung ab. Das gleiche gilt, wenn der Kunde einen Auftrag oder eine Bestellung über andere Kommunikationsmittel z.B. Telefon, Fax, Briefpost, eMail erteilt. Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Die Annahme des Vertrages kann durch die Lieferung der bestellten Ware, die Erbringung der Dienstleistung oder sonstiger Handlungen die ausdrücklich die Vertragsannahme kenntlich machen erfolgen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. Bei der Lieferung von Waren kommt der Vertrag erst mit Auslieferung der Waren zustande.

 

3. Leistungen, Preise und Entgelte

 

Schoolmann Unternehmensberatung kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht Dritter bedienen. Bei sämtlichen von Schoolmann Unternehmensberatung erbrachten Serviceleistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstverträge nach §611 ff. BGB, es sei denn es wurde im entsprechenden Einzelvertrag die Erbringung als Werkvertrag einzelvertraglich vereinbart. Schoolmann Unternehmensberatung behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Erbringung von Leistungen verweigern wenn sich der Vertragspartner in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten, z.B. durch die Nichteinhaltung vereinbarter Termine, verletzt. In derartigen Fällen ist Schoolmann Unternehmensberatung berechtigt hieraus entstehende Schäden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.

 

3.1 Reparatur- und Wartungsleistungen

 

Die Leistung wird am Aufstellungsort des jeweiligen Gerätes, in einer unserer Servicewerkstätten (Servicecenter) oder autorisierten Servicewerkstätten (Servicecenter) unserer angeschlossenen Partner erbracht. Für die Leistungen sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig von Ergebnis, Erfolg oder Mißerfolg - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung aufgrund von Umständen nicht erfolgen kann die Schoolmann Unternehmensberatung nicht zu vertreten hat. Schoolmann Unternehmensberatung kann in solchen Fällen nur Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der Leistungsaufwand (also Anfahrtskosten und / oder Arbeitszeiten sowie verbrauchte Materialien) sind in jedem Fall zu berechnen wenn

- die Arbeitsbedingungen aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind (z.B. Stromausfall, Leistungssperren, u.a.).

- der Vertragspartner zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend war und / oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat.

- der Vertragspartner zu einem vereinbarten Termin nicht in einem Servicecenter erschienen ist und entsprechende Vorbereitungen zur Auftragsausführung bereits getroffen wurden oder ein Schaden durch nicht wahrgenommenen Termin entsteht (z.B. durch Wartezeiten oder Freihalten von Arbeitsressourcen)

- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt und / oder nicht reproduzierbar ist.

- der Auftrag durch den Vertragspartner während der Leistungserbringung und / oder dem Weg zum Kunden storniert wird.

- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr beschaffbar ist.

Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf die sich auf vorsätzliches und / oder grob fahrlässiges Verhalten von Schoolmann Unternehmensberatung zurückführen lassen, ist der Vertragspartner berechtigt kostenfreie Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinaus geltend gemachte Ansprüche des Vertragspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind auch für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Für Beschädigungen oder Verlust des in Auftrag gegebenen Gegenstandes bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Schoolmann Unternehmensberatung nur wenn die Umstände auf grobe Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz beruhen. Der Ersatzanspruch des Vertragspartners ist ausschließlich auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die kostenfreie Nachbesserung umfasst ausschließlich die Leistungserbringung an sich und beinhält nicht eventuelle Anfahrtskosten sofern der entsprechende Auftragsgegenstand sich transportieren lässt und die Nachbesserung auch in einer unserer Servicecenter erfolgen kann.

Der Vertragspartner ist verpflichtet eine regelmäßige Sicherung seiner Daten in Form von Tageskopien selbst durchzuführen. Für Datenverluste und / oder -änderungen übernimmt Schoolmann Unternehmensberatung keine Haftung.

Vor Erteilung eines Reparaturauftrages hat der Vertragspartner die Möglichkeit entsprechendes Reparaturkostenangebot (Kostenvoranschlag) zu beauftragen. Erfolgt diese Beauftragung nicht wird die Reparatur ohne weitere Rückfrage beim Vertragspartner oder bis zu einer vorgegebenen Kostengrenze ausgeführt. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zur Zahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet. Ist eine Reparatur bei vorgegebenem Kostenlimit kostendeckend nicht möglich wird Schoolmann Unternehmensberatung dem Vertragspartner dies entsprechend während der Auftragsausführung mitteilen und mit dem Vertragspartner den Abschluss des Auftrages über das vorgegebene Kostenlimit oder den Abbruch unter Berechnung bisher aufgelaufener Kosten vereinbaren. Die Erstellung von Reparaturkostenangeboten / Kostenvoranschlägen ist Arbeitszeit. Die Berechnung von Kostenvoranschlägen erfolgt über vorgegebene Pauschalen jeweiliger Gerätegruppen. Die Kosten hierfür können jederzeit erfragt werden oder in unserer gültigen Preisliste ermittelt werden. Entscheidet sich der Vertragspartner nach Ausstellung des Reparaturkostenangebotes für die dort angegebene Reparatur werden 50% der Aufwendungen für das Reparaturkostenangebot verrechnet. Entscheidet sich der Vertragspartner gegen das Reparaturkostenangebot bleibt es bei der Berechnung der Leistungskosten für das Reparaturkostenangebot.

 

3.2 Beratungsleistungen, Unterweisung, Schulung

 

Telefonische Beratung oder Anleitung zur Problemlösung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet sofern mit dem Vertragspartner keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Schoolmann Unternehmensberatung wird den Vertragspartner unmittelbar vor Beginn der Leistung über deren Kosten und die Abrechnungsmethode informieren. Ein Vertrag über Beratungsleistungen kommt bereits durch den Anruf des Vertragspartners bei Schoolmann Unternehmensberatung zustande.

Bei Leistungen die Vor Ort oder in unseren Servicecentern erbracht werden, erhält der Vertragspartner bei Bedarf Einweisungen, Schulungen, Bedienhilfen zu installierten Produkten und / oder Geräten. Sämtliche den ursprünglichen Auftrag umfassenden Beratungs- und / oder Schulungsleistungen sind teilweise bereits in den Gesamtkosten inkludiert. Beratungs- und / oder Schulungsleistungen die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen oder nicht das gleiche Thema betreffen werden gesondert in Rechnung gestellt. Schoolmann Unternehmensberatung wird den Kunden unmittelbar vor der Berechnung zusätzlicher Kosten entsprechend informieren.

Ansprüche gegen Schoolmann Unternehmensberatung bezüglich Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner ist im Zweifel verpflichtet im Vorfeld einer Beratung / Schulung / Einweisung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Konfiguration, Installation und / oder eigene Änderungen an einem Gerät oder installierter Software zu erteilen. Bleibt diese Informationspflicht des Vertragspartners aus erlischt jeglicher Ersatzanspruch. Ein solcher entfällt auch bei kostenfreier Beratung / Schulung / Einweisung. Bei individuellen Schulungen ist der Vertragspartner oder dessen zu schulendes Personal zur Anwesenheit verpflichtet. Bei Fernbleiben von Schulungsveranstaltungen wird der Honoraranspruch ggü. Schoolmann Unternehmensberatung nicht berührt. Das Fernbleiben / die Verhinderung von Schulungen / Beratung / Einweisung ist zur Kostenvermeidung mindestens 24 Stunden vor Schulungstermin per eMail oder fernmündlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung trägt der Vertragspartner das Risiko der Verhinderung. Erfolgt der Rücktritt während des Leistungszeitraumes einer Schulung / Beratung gilt der bereits erbrachte Teil der Leistungen als erbracht und wird nach Maßgabe des Vertrages entsprechend abgerechnet.

 

3.3 Installationsleistungen

 

Die Leistung bei Hardwarelieferungen / Waren wird durch Schoolmann Unternehmensberatung am Aufstellungsort des Gerätes erbracht. Bei Softwareinstallationen erfolgt die Leistung wahlweise in einem der Reparatur- / Servicecenter oder am Aufstellungsort des Kunden. Voraussetzung für die Installation ist je nach Auftragsumfang die uneingeschränkte Erbringbarkeit der Leistung. Bei Installation von Betriebssystemen ist dies die einwandfreie Funktion der Hardware, bei Softwareproduktinstallationen ist dies die einwandfreie Funktion der Hardware und des bereits installierten und lizenzrechtlich einwandfreien Betriebssystems, bei Hardwareinstallationen ist dies die einwandfreie Funktion und das Vorhandensein der benötigten Umgebungsbedingungen (z.B. Strom- und Internetanschlüsse, Aufstellungsplatz, funktionierende angeschlossene Peripherie (z.B. Drucker, Netzwerkkomponenten u.a.).

Sollte aufgrund von DOI-Ware (Dead on Installation, also Ware die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war) keine erfolgreiche Leistungserbringung möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrten, Arbeitszeit, verbrauchte Materialien) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, räumliche Entfernungen, fehlende Anschlüsse, Softwareprobleme) nicht den definierten Mindestanforderungen des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Aufrüstung, Verkabelung, Virenentfernung, Neuinstallationen, u.a.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten) zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit durch Schoolmann Unternehmensberatung oder seiner angeschlossenen und / oder beauftragten Partner.

 

3.4 Warenlieferungen

 

Bei Lieferung von Waren an den Vertragspartner hat Schoolmann Unternehmensberatung seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder ein beauftragtes Versandunternehmen an den Vertragspartner über.

Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Softwareprodukten sowie vermietet überlassene Ware/n erfolgt der Gefahrenübergang an den Vertragspartner; er ist für die sachgemäße Nutzung deren Verlust oder missbräuchliche Verwendung verantwortlich. Auf Verlangen sind gelieferte Güter zu Lasten des Vertragspartners zu versichern.

 

3.5 Laufende Leistungen

 

Neben herkömmlichen Waren / Leistungen liefert Schoolmann Unternehmensberatung auch so genannte laufende Leistungen; dies sind z.B. Internetdomains, Internetzugänge, Webhostingprodukte. Bei der Beauftragung der laufenden Leistungen ist der Vertragspartner verpflichtet diese ausdrücklich und fehlerfrei zu benennen (z.B. Internetdomainnamen fehlerfrei bei Beauftragung zu übermitteln). Laufende Leistungen unterliegen einer Mindestvertragsdauer die mit Schaltung / Bereitstellen der Leistung beginnt und sich nach der Mindestvertragsdauer automatisch verlängert; es sei denn, der Vertragspartner kündigt die Leistung einen Monat vor Ablauf der regulären Laufzeit. Die Mindestvertragsdauer / Laufzeit für Webhostingpakete beträgt mindestens 3 Monate, für Internetdomains mindestens 12 Monate, bei manchen Domains auch 24 Monate. Bei laufenden Leistungen die voneinander abhängig sind, gilt die längste Mindestvertragsdauer auch für das Produkt mit geringerer regulärer Mindestvertragsdauer (z.B. Webhostingpaket in Verbindung mit einer .de Domain - die Domain unterliegt einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, das Webhostingpaket einer Vertragsdauer von 3 Monaten. Da beide Produkte voneinander abhängig sind, gilt als Vertragsende für das Webhostingpaket das Ende der Vertragsdauer für die angebundene Domain).

Laufende Leistungen sind auch wiederkehrende Leistungen zur Vollendung eines Projektes (z.B. Webdesign und die Wartung von Webseiten oder Grafik- / Designleistungen (Flyer, Broschüren u.ä.)).

Laufende Leistungen werden sofern nicht anders vereinbart ebenfalls ausschließlich im Dienstvertrag erbracht. Die Gefahr geht bei Beauftragung sofort auf den Vertragspartner über. Schoolmann Unternehmensberatung haftet nicht für Fehler die bei der Leistungserbringung ergehen und die auf das Verschulden des Vertragspartners zurückzuführen sind (z.B. falsche Schreibweise bei Internetdomains, Druckfehler durch falsche Anlieferung von Skripten). Sofern möglich wird Schoolmann Unternehmensberatung dem Vertragspartner vor Schaltung einen Korrekturabzug zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diesen gründlich zu überprüfen und etwaige Fehler sofort ggü. Schoolmann Unternehmensberatung vor Schaltung der Leistung mitzuteilen. Weiter hat der Vertragspartner alle Vorkehrungen zu treffen um Fehler in der Lieferung der laufenden Leistungen zu verhindern. Erfolgt vom Vertragspartner keine rechtzeitige Mängelanzeige und wird nach Fristablauf eine Leistung geschaltet / ausgeführt / produziert haftet Schoolmann Unternehmensberatung nicht für etwaige bestehende Fehler, es sei denn der bezeichnete Fehler ist auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit seitens Schoolmann Unternehmensberatung zurückzuführen.

Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt, laufende Leistungen bei vorliegend entsprechender Gründe vollständig - also auch übergreifend vom Einzelauftrag - ggf. kostenpflichtig zu sperren oder einzustellen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Gründ hierfür sind z.B. fehlende Bonität, Zahlungsverzug, Vertragsstreitigkeiten, Geltendmachung von Rechten Dritter.

 

4. Lizenz und Urheberrechte

 

Der Vertragspartner versichert, dass er im Besitz der Lizenzrechte, der zu installierenden Software ist; für Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Pflichterfüllung obliegt dem Kunden. Bei Verstoß gegen Lizenzrechte haftet der Vertragspartner alleinig und stellt Schoolmann Unternehmensberatung von jeglicher Haftung frei.

Der Vertragspartner stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

Der Vertragspartner ist für den Inhalt seiner Daten selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Schoolmann Unternehmensberatung lehnt grundsätzlich Aufträge ab die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Rechtsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst wie gegen geltendes Recht verstoßen. Wird nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Inhalte gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen kommen behält sich Schoolmann Unternehmensberatung das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, wobei erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Der Vertragspartner versichert des Weiteren, dass alle Unterlagen und Materialien (Bild- Ton- und Textmaterial) nicht dem Datenschutz unterliegen, und dass keine Urheberrechte Dritter (durch deren Verarbeitung und Veröffentlichung) verletzt werden. Weiterhin trägt der Vertragspartner Sorge dafür, dass durch seine Unterlagen weder Wettbewerbsrecht noch anderes geltendes Recht verletzt wird. Sofern Vorlagen mit einem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt Schoolmann Unternehmensberatung ebenfalls voraus, dass der Vertragspartner das Einverständnis des Urhebers besitzt. Schoolmann Unternehmensberatung übernimmt keine Prüfungspflicht.

Wird Schoolmann Unternehmensberatung wegen der Verletzung von Urheber- bzw. sonstiger Rechten Dritter an von Schoolmann Unternehmensberatung erstellten Daten, Bildern, Texten belangt oder in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, so ist Schoolmann Unternehmensberatung berechtigt, die betroffenen Elemente so abzuändern oder zu ersetzen, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden. Der Vertragspartner stellt Schoolmann Unternehmensberatung von allen Ansprüchen frei, welche aus Urheberrechts- oder Eigentumsverletzungen durch in der Präsentation des Kunden veröffentlichte Inhalte oder sonstiger rechtswidriger Inhalte geltend gemacht werden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet Schoolmann Unternehmensberatung die hierbei entstandenen gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

Für alle durch Ideen und Erstellung der Schoolmann Unternehmensberatung entstandene Präsentationen und Präsentationsinhalte, gleich welcher Art, sowie alle sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen überträgt Schoolmann Unternehmensberatung dem Vertragspartner die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Eigentums- und Urheberrechte damit auch Vervielfältigungsrechte verbleiben bei Schoolmann Unternehmensberatung. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für die Verwendung an den vorgesehenen Präsentationen und Präsentationsinhalten, sowie allen sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nach schriftlicher Vereinbarung können die Vervielfältigungsrechte (Verwertungsrechte) dem Vertragspartner übertragen werden.

Jegliche Übertragung der Eigentums- und Urheberrechte an den Vertragspartner bedarf eines gesonderten Kaufvertrages. Sollte die Zustimmung von Schoolmann Unternehmensberatung zur Verbreitung an einen Dritten vorliegen, so müssen alle Kopien unsere Original-Schutzvermerke tragen.

Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für Entwurfsleistungen. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Schoolmann Unternehmensberatung hat das Recht, in den veröffentlichten Präsentationen und Präsentationsinhalte, sowie alle sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen, genannt zu werden. Dieses schließt auch den Einbau eines Links auf der Homepageseite des Kunden, welcher auf die Homepage der Schoolmann Unternehmensberatung verweist ein. Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt, jede erstellte Präsentationen, sowie sonstige Dienstleistungen als Referenz zu benennen und Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

 

5. Datenschutz

 

Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen vertraulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen mit der schriftlichen Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe oder einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen.

Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich Schoolmann Unternehmensberatung keine persönlichen Daten des Vertragspartners ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.

Bedient sich Schoolmann Unternehmensberatung Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste, ist Schoolmann Unternehmensberatung berechtigt, die Kundendaten im notwendigem Umfang offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Auftrages erforderlich ist. Der Vertragspartner wird über die eventuelle Notwendigkeit der Offenlegung seiner Daten unterrichtet.

Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei Schoolmann Unternehmensberatung kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich Schoolmann Unternehmensberatung unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören oder zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf und stellt diesbezüglich Schoolmann Unternehmensberatung von jeglicher Haftung frei.

Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.

Für den Fall eines Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Schoolmann Unternehmensberatung zu übermitteln.

 

6. Preise

 

Schoolmann Unternehmensberatung hält sich an individuelle schriftliche Angebotspreise (per Brief, E-Mail, Fax) für den Zeitraum von 14 Tagen gebunden. Schoolmann Unternehmensberatung behält sich wegen überwiegend individueller Leistungserbringung eine Preisabweichung von +/- 10% zwischen Angebot und späterer Rechnung vor. Diese Abweichung begründet keinen Rücktritt vom Vertrag seitens des Vertragspartners. Für die Standardserviceleistungen sind ausschließlich die Preise verbindlich die dem Vertragspartner im Zuge eines persönlichen Angebotes genannt werden. Preise im Internet oder in Printwerbung / Broschüren gelten als Anhaltspunkt und sind nicht verbindlich. Der letztendlich zu zahlende Preis ergibt sich verbindlich aus der Rechnung die dem Vertragspartner nach Auftragsabschluss zugeht.

 

7. Informationspflichten

 

Der Vertragspartner ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben insbesondere zu seiner Person und allen auftragsrelevanten Gegebenheiten zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mailadresse, Rufnummern, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Schoolmann Unternehmensberatung unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt der Vertragspartner diese Informationspflichten oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, so kann Schoolmann Unternehmensberatung vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten, usw.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Übersendung einer E-Mail gewahrt.

Entstehen für den Vertragspartner auf Grund von Änderungen in diesen AGB bzw. in den Preislisten der Schoolmann Unternehmensberatung Nachteile, hat der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungshinweise das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Zahlungspflicht für bis zum Kündigungstermin erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt.

Widerrufsrecht: Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen per Post, Fax oder signierter E-Mail widerrufen werden.

Stornierungen bzw. nicht fristgerechte Kündigungen von Aufträgen durch den Vertragspartner sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Schoolmann Unternehmensberatung möglich. Ist Schoolmann Unternehmensberatung mit einem Storno bzw. einer nicht fristgerechten Kündigung einverstanden, so ist Schoolmann Unternehmensberatung zur Geltendmachung eines Schadensersatzes bis zur vollen Höhe des Auftragswertes berechtigt.

 

8. Zahlungspflichten

 

Zahlungen an Schoolmann Unternehmensberatung sind - sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt - sofort und ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen Schoolmann Unternehmensberatung und dem Vertragspartner unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

 

9. Gewährleistung und Haftung

 

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, ob offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach Bekannt werden und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des verkürzten gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes von 12 Monaten angezeigt werden. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn sich die gelieferte Leistung / die Ware in unverändertem Zustand befindet (Softwareprodukte oder Leistungen durch Arbeiten an Softwareprodukten werden grundsätzlich im Dienstvertrag erbracht und sind daher von der Gewährleistung ausgeschlossen, auch deshalb weil diese Produkte bei der Nutzung durch den Vertragspartner stetig verändert werden). Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Schoolmann Unternehmensberatung die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

Schoolmann Unternehmensberatung haftet für sämtliche Schäden (auch Körperschäden) die beim Vertragspartner eintreten nur insoweit als sie auf eine vorsätzliche und / oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Schoolmann Unternehmensberatung oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Erkennbare Mängel und Schäden sind der Schoolmann Unternehmensberatung unverzüglich anzuzeigen.

Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat Schoolmann Unternehmensberatung die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, sind Schoolmann Unternehmensberatung alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Vertragspartner als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens der Schoolmann Unternehmensberatung nicht.

Bei der Beantragung und Zuteilung von Webspace und Domainnamen fungiert Schoolmann Unternehmensberatung lediglich als Vermittler zwischen dem Vertragspartner und einer Organisation zur Webspace– und/oder Domainvergabe. Schoolmann Unternehmensberatung kann keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Registrierung der vom Vertragspartner beantragten Domainnamen sowie die wunschgemäße Zurverfügungstellung von Webspace gewährleisten. Schoolmann Unternehmensberatung verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Webhosters / Providers.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Schoolmann Unternehmensberatung als auch gegenüber der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Schoolmann Unternehmensberatung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von Schoolmann Unternehmensberatung zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Schoolmann Unternehmensberatung haftet auch nicht für Datenverlust - auch dann nicht, wenn eine Datensicherung beauftragt wurde, entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

Schoolmann Unternehmensberatung, seine Partner und / oder Erfüllungsgehilfen behalten sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Schoolmann Unternehmensberatung und / oder seine Partner und / oder Erfüllungsgehilfen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich den Zugang zu gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unter allen Umständen zu ermöglichen und erklärt vorab den Verzicht auf die Verwehrung des Zugangs. Der Vertragspartner kann auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware keinen Nutzungsanspruch stellen auch wenn die gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für die Fortführung seines Geschäftsbetriebes oder sonst wie existenziell notwendig ist.

Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Schoolmann Unternehmensberatung oder seiner Partner und / oder Erfüllungsgehilfen durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner Schoolmann Unternehmensberatung unverzüglich hierüber zu benachrichtigen und alle Informationen die geeignet sind, die Rechte von Schoolmann Unternehmensberatung zu wahren zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung auf die Rechte von Schoolmann Unternehmensberatung hinzuweisen.

 

11. Schutzrechte

 

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Schoolmann Unternehmensberatung dafür, dass er die von Schoolmann Unternehmensberatung geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbestimmungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist. Weiter erklärt der Vertragspartner dass er berechtigt ist diese Daten im Rahmen des Auftrags vollständig gegenüber Schoolmann Unternehmensberatung zugänglich zu machen. Schoolmann Unternehmensberatung weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) setzen wir den Vertragspartner hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

 

12. Schufa Klausel

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Schoolmann Unternehmensberatung bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholt. Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Schoolmann Unternehmensberatung hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Schoolmann Unternehmensberatung, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

 

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

 

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Schoolmann Unternehmensberatung und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Schoolmann Unternehmensberatung auch der Gerichtsstand. Schoolmann Unternehmensberatung ist berechtigt den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus dem jeweiligen Auftrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Schoolmann Unternehmensberatung auch der Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gilt als vereinbart dass entsprechende Bedingung durch eine solche auch einzelvertraglich als ersetzt gilt die der unzulässigen Bedingung am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland als Ersatz der unwirksamen Einzelbedingung. Eine Unwirksamkeit einzelner oder mehrer Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): 14.08.2009

 

Druckversion | Sitemap
© Schoolmann Unternehmensberatung